Notar

Rechtsanwalt und Notar Christian Ruprecht steht Ihnen in sämtlichen Bereichen zur Verfügung, wo notarielle Tätigkeit gewünscht oder vorgeschrieben wird.

Viele Rechtsgeschäfte mit weitreichenden Wirkungen bedürfen zum Schutz aller Beteiligten der notariellen Beurkundung und der gleichzeitigen neutralen Beratung und Abwicklung durch einen Notar.

In Teilbereichen, gerade im Erbrecht oder bei Vorsorgevollmachten, kann eine notarielle oder privatschriftliche Regelung gewählt werden. Im Rahmen der notariellen Tätigkeit ist stets eine objektive und neutrale Beratung sowie eine sichere Abwicklung gewährleistet, so dass Sie den für Sie richtigen Weg wählen können.

Kern­be­rei­che der no­ta­ri­el­len Be­ur­kun­dungs– und Be­ra­tungs­tä­tig­kei­ten sind:

Erbrecht:

» Testamente
» Erbverträge
» Erbscheinsanträge
» Erbausschlagung
» Erbverzicht
» Hofübergabeverträge
» vorweggenommene Erbfolge
» Übergabeverträge (privat und gewerblich)
» Pflichtteilsverzicht
» Vermächtnisse

Grundstücksbereich:

» Grundstückskaufverträge (inkl. Gebäude oder Eigentumswohnung)
» Grundstücksübergabeverträge im Rahmen vorweggenommener Erbfolge
» Hofübergabeverträge
» Betriebsübergabe
» Grundschuldbestellungen
» Löschungsbewilligungen
» Bestellungen von Wohn-, Nießbrauchs-, Wegerechten etc. » Erbbaurechte » Teilungserklärungen gemäß Wohnungseigentumsgesetz

Vorsorgevollmachten / Patientenverfügungen

Familienrecht:

» Eheverträge
» Güterstandsvereinbarungen
» Scheidungs-/Trennungsvereinbarungen
» Adoptionen

Gesellschaftsrecht / Handels– Vereinsregister:

» Gründungen von Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, GmbH & Co.KG, UG, AG)
» Geschäftsteilsübertragungen
» Kapitalerhöhung
» Anträge und Anmeldungen zum Handels– und Vereinsregister
» Umwandlungen
» Vereinsgründungen
» Anmeldungen bei Veränderungen des Vorstands