Erbrecht
Die erbrechtliche Gestaltung für den Fall des Todes wird von uns als Vorsorge für die Erfüllung des letzten Willens und als Vorsorge für die nahestehenden Personen bei vorausschauender Streitvermeidung im Todesfall begriffen.
Die zunehmende Anzahl unverheirateter Paare, oder auch Ehen mit Kindern aus verschiedenen Ehen, macht die erbrechtliche Gestaltung oft schwierig, aber auch umso notwendiger.
Wir sind daher spezialisiert auf die Ausarbeitung einer erbrechtlichen Regelung im Rahmen letztwilliger Verfügungen, wie Testamente und Erbverträge, aber auch auf die Regelung durch vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten im Rahmen von Übergabeverträgen im privaten und betrieblichen Bereich mit lebzeitiger Absicherung des Übergebers.
Ein weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt im Bereich der Beratung und Vertretung von Beteiligten nach Eintritt des Erbfalls. Ob Alleinerbe, in Erbengemeinschaft, oder als Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer stehen wir Ihnen bei der Wahrung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche zur Seite, außergerichtlich wie gerichtlich.
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