Zwangsvollstreckungsrecht
Nicht immer bedeutet ein gewonnener Prozess das einem das zugesprochene Recht auch erfüllt wird. In einigen Fällen bedarf es der Inanspruchnahme weiterer Zwangsmittel. Hierbei geht es u.a. um die Durchsetzung von Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung, die entweder im Wege der Sachvollstreckung oder auch der Forderungsvollstreckung vollzogen werden kann. Aber auch wenn Räumungsvollstreckungen erforderlich werden, vertreten wir Sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
» Beauftragung Gerichtsvollzieher
» Lohnpfändung
» Kontenpfändung
» Forderungspfändung
» Sachpfändung
» Arrest
» Sicherungshypothek
» Antrag auf eidesstattliche Versicherung
» Haftbefehl