Arbeitsrecht

Urlaubsansprüche

Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer konkret aufzufordern seinen Urlaub zu nehmen (Inititiativlast) und ihn deutlich darauf hinzuweisen, dass der Urlaub andernfalls erlöschen kann.

BAG, Urteil vom 19. Februar 2019 - 9 AZR 541/15 -

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